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AutorenbildLung Priau

Updates zur Ein- und Ausreise nach Thailand

Aktualisiert: 30. Apr. 2021


Meine Informationen beziehen sich hauptsächlich auf eine Einreise nach Thailand mit dem Single Entry Tourist Visa. Ich habe meine Erfahrungen zusammengeschrieben und konnte damit vielen helfen, die die Informationen gebündelt auf einer Seite gesucht haben. Natürlich sind viele der in meinem Blog genannten Schritte identisch oder ähnlich, wenn man mit anderen Visa einreist oder gar die Visabefreiung (Visa Exemption) nutzt, weil man maximal 45 Tage in Thailand verweilt. In diesen Fällen bitte ich euch aber selbst darauf zu achten, ob die Informationen 1:1 übernommen werden können.


Die Zeiten sind verrückt, das Virus hat uns noch voll im Griff, daher gibt es ständig Änderungen im Regelwerk. Ich versuche hier auf dieser Seite die Updates so gut wie möglich zusammenzufassen. Ich empfehle daher diese Update Seite immer als erstes zu lesen, bevor ihr die Schritt für Schritt Anleitungen durcharbeitet, denn die "alten" Seiten ändere ich nicht mehr ab. Das Ziel ist es, mit den Update Informationen und den bisherigen Seiten trotzdem alle wichtigen Details zu erhalten um möglichst stressfrei ein- und auszureisen.


Update 30.04.2021


Aufgrund der aktuellen 3. Welle in Thailand und der stark gestiegenen Infektionszahlen, wird die Quarantäne wieder auf 14 Tage (15 Nächte) erweitert. Unabhängig davon, woher man kommt oder ob man geimpft ist oder nicht!


Reisende aus Indien, Pakistan und Bangladesh bekommen bis auf weiteres keine Erlaubnis zur Einreise nach Thailand. Thai die aus diesen Ländern zurückreisen, können dies noch tun - müssen aber mit einer 21 tägigen Quarantäne rechnen.


Wenn euer COE vor dem ersten Mai beantragt wurde und ihr bis zum 06.März in Thailand einreist, dann gelten noch die "alten" Regelungen mit den 7 bzw. 10 Tagen Quarantäne. Reist man nach dem 06.März ein, dann gibt es nur noch die 14 Tage (15 Nächte) Quarantäne.


Zusätzlich verschärfen sich die Bedingungen in der Quarantäne. So ist es während der kompletten Zeit der Quarantäne nicht mehr möglich das Zimmer zu verlassen.


In meinen älteren Beiträgen könnt ihr aufgrund der neuen Situation alle Hinweise auf eine 7- oder 10-tägigen Quarantäne erst einmal ignorieren. Ich habe daher vieles ausgegraut.


Visum beantragen

  • hier gibt es aufgrund der unterschiedlichen Lockdown Verhältnisse im jeweiligen Bundesland immer einmal wieder Änderungen bei den offiziellen Vertretungen. Daher mein Tipp: Immer versuchen vorher Kontakt aufzunehmen - am besten telefonisch. Ich weiß, man kommt teilweise schlecht durch, aber in einem persönlichen Gespräch kann man vieles sehr einfach klären. Macht euch eine Liste mit euren Fragen und arbeitet alle Punkt für Punkt ab

COE Beantragung

  • Hat man bereits eine vollständige COVID-19 Schutzimpfung erhalten, dann kann man die Quarantäne auf 7 Tage (8 Nächte) verkürzen. Dazu gibt es seit Anfang April einen neuen Punkt bei der COE Beantragung, wo man seine Impfbestätigung hochladen kann. Was genau man hochladen muss, kann ich aktuell leider noch nicht mit Sicherheit sagen. Ich würde jedoch eine Kopie des gelben Impfausweises hochladen und zusätzlich ein Dokument in englischer Sprache verfassen, wo drinnen steht wann ich geimpft wurde, mit welchem Impfstoff und mir das von meinem Hausarzt unterschreiben lassen. Sobald ich näheres darüber erfahre, werde ich das Update hier bearbeiten

  • Ein Fit To Flight Dokument wird nicht mehr benötigt!

Quarantäne Dauer


Es gibt mittlerweile Veränderungen bei der Quarantäne Dauer. Diese ist Abhängig vom Einreiseland und ob man bereits eine COVID Impfung erhalten hat oder nicht.


  • Einreisende aus einem Land, welches von Thailand als Virusvariantengebiet ausgewiesen wurde müssen nach wie vor eine Quarantäne von 14 Tagen (15 Nächte) absolvieren

  • Einreisende aus allen anderen Ländern müssen für 10 Tage (11 Nächte) in Quarantäne bzw. können auf 7 Tage (8 Nächte) verkürzen, wenn sie eine komplette COVID-19 Schutzimpfung erhalten haben

Quarantäne "Verkürzung" um eine Nacht


Bei Ankunft in Thailand zwischen 00:01 Uhr und 18:00 Uhr zählt der Ankunftstag bereits als erster Quarantäne Tag (man muss dann nur 10 bzw. 7 Nächte im Hotel verbringen). Kommt man zwischen 18:01 und 00:00 Uhr an dann beginnt die Quarantäne erst ab dem Folgetag zu zählen (man. verbringt also 11 bzw. 8 Nächte im Hotel)


Die meisten Hotels arbeiten daher nach diesem Schema:


Landung zwischen 00:01 und 18:00 Uhr


Tag 1: Ankunft und Check in im Hotel (1.Nacht)

Tag 2 bis Tag 4: Aufenthalt ausschließlich auf dem Zimmer (2. bis 4. Nacht)

Tag 5: Erster PCR Test (5. Nacht)

Tag 6: Testergebnis (6. Nacht)

Tag 7: Nutzung der Relaxzone, Raumreinigung (7. Nacht)

Tag 8: Nutzung der Relaxzone / Check out 7 Tages Quarantäne (8. Nacht)

Tag 9: Nutzung der Relaxzone, Zweiter PCR Test (9. Nacht)

Tag 10: Nutzung der Relaxzone, Testergebnis (10. Nacht)

Tag 11: Check out 10 Tages Quarantäne



Landung zwischen 18:01 und 00:00 Uhr


Tag 0: Ankunft und Check in im Hotel (1.Nacht)

Tag 1 bis Tag 4: Aufenthalt ausschließlich auf dem Zimmer (2. bis 5. Nacht)

Tag 5: Erster PCR Test (6. Nacht)

Tag 6: Testergebnis (7. Nacht)

Tag 7: Nutzung der Relaxzone, Raumreinigung (8. Nacht)

Tag 8: Nutzung der Relaxzone / Check out 7 Tages Quarantäne (9. Nacht)

Tag 9: Nutzung der Relaxzone, Zweiter PCR Test (10. Nacht)

Tag 10: Nutzung der Relaxzone, Testergebnis (11. Nacht)

Tag 11: Check out 10 Tages Quarantäne



Virusvariantengebiete


Möchte man aus folgenden Ländern nach Thailand einreisen, muss man nach wie vor eine Quarantäne von 14 Tagen (15 Nächte) absolvieren

  • Botswana

  • Ghana

  • Kamerun

  • Kenia

  • Kongo

  • Mosambik

  • Ruanda

  • Sambia

  • Südafrika

  • Tansania

  • Zimbabwe


Anerkannte Impfstoffe


Folgende Impfstoffe werden von der thailändischen Regierung anerkannt und führen zu einer Reduzierung der Quarantäne von 10 Tagen (11 Nächte) auf 7 Tage (8 Nächte), wenn die Impfung bei der Beantragung des COE und bei der Einreise ordentlich nachgewiesen wurde, alle nötigen Teilimpfungen abgeschlossen wurden (Vollimmunisierung) und zwischen der letzten Impfung und der Einreise mindestens 14 Tage vergangen sind.


  • Pfizer/BioNTech (2 Dosen)

  • Moderna (2 Dosen)

  • Covishield (2 Dosen)

  • AZD1222 von AstraZeneca (2 Dosen)

  • AZD1222 von SiamBIOSCIENCE (2 Dosen)

  • Johnson & Johnson (1 Dosis)

  • CoronaVac/Sinovac (2 Dosen)


Thailand Plus App


Mittlerweile habe ich von Fällen gehört, wo am Flughafen überprüft wurde, ob die Thailand Plus App installiert ist. Daher empfehle ich die App auf dem Smartphone einzurichten, sobald das COE approved wurde. Innerhalb Thailands habe ich aber noch keine Meldungen erhalten, dass die App irgendwo verlangt wurde.


Flug nach Thailand


Möchte man die 7 Tage (8 Nächte) Quarantäne nutzen, muss man bei der Einreise noch eine Impfbescheinigung vorweisen. Welches Dokument genau benötigt wird, darüber wird noch diskutiert. Ich empfehle den gelben Impfpass mitzunehmen (zusätzlich in Kopie) und ein englisch verfasstes Schreiben mit Art und Zeitpunkt der Impfung vom Hausarzt unterschrieben - damit sollte man auf der sicheren Seite sein


Rückreise nach Deutschland

Um wieder zurück nach Deutschland einreisen zu können, ist ein negativer COVID-19 Test vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden bei Einreise in Deutschland sein darf. Das ist ein sehr sehr enges Zeitfenster.


Tests kann man unter anderem in Krankenhäusern machen oder auch bei Anbietern, die sich auf diese PCR-Tests spezialisiert haben wie z.B. Dr.Donna in Bangkok.


Thailand zählt in Deutschland immer noch nicht zu den Risikoländern, daher ist dann in Deutschland keine weiter Maßnahme wie z.B. Selbstquarantäne nötig.


Es empfiehlt sich jedoch einen Direktflug zu buchen, weil zum einen das Zeitfenster von 48 Stunden beim COVID-19 Test durch einen Transferflug schwierig einzuhalten ist und zum anderen es zu einer Einreiseregistrierungspflicht kommen kann (und dadurch evtl. auch zu einer Quarantänepflicht in Deutschland), wenn es sich bei dem Transferland um ein Risikogebiet handelt.


Anforderungen an den COVID-19 Test bei Rückreise


Als Testnachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.

Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP1, TMA2) zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2, die auf einem geeigneten Probenmaterial der oberen oder unteren Atemwege sowie Speichel oder Rachenspülwasser basieren, werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union sowie aus unten genannten Staaten akzeptiert.

1LAMP: loop-mediated isothermal amplification, 2TMA: transcription-mediated amplification

Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen (WHO: Antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays. Interim guidance, 11 September 2020).

Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, müssen die Testungen von einem Dritten vorgenommen oder (auch per Videoübertragung) überwacht worden sein, der nach dem Recht des Staates, in dem der Test vorgenommen wurde, dazu autorisiert ist, solche Testungen vorzunehmen oder zu überwachen. Der Dritte muss ebenfalls die Identität der getesteten Person mittels eines amtlichen Lichtbildausweises überprüfen und bestätigen. Auf dem Zeugnis/Testergebnis ist das Datum der Testung zu vermerken sowie die Art des Tests, der verwendet wurde.

Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und gleichzeitig begründetem Verdacht eines Nichterfüllens von Test-Mindestkriterien, obliegt es grundsätzlich der zuständigen Behörde, Testergebnisse nicht anzuerkennen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller des Antigen-Tests auf dem Testzertifikat ersichtlich sein.

  • Afghanistan

  • Ägypten

  • Albanien

  • Algerien

  • Andorra

  • Angola

  • Argentinien

  • Armenien

  • Aserbaidschan

  • Äthiopien

  • Australien

  • Bahamas

  • Bahrain

  • Barbados

  • Belarus

  • Benin

  • Bosnien und Herzegowina

  • Botsuana

  • Brasilien

  • Brunei

  • Burkina Faso

  • Chile

  • China

  • China HK

  • Costa Rica

  • Côte d'Ivoire

  • Dominikanische Republik,

  • Ecuador,

  • El Salvador

  • Eswatini

  • Georgien

  • Ghana

  • Großbritannien (Verein. Königreich)

  • Guinea

  • Honduras

  • Indien

  • Indonesien

  • Iran

  • Island

  • Israel

  • Jamaika

  • Japan

  • Jordanien

  • Kambodscha

  • Kanada

  • Kasachstan

  • Katar

  • Kenia

  • Kirgisistan

  • Kolumbien

  • Kongo DR

  • Kosovo

  • Kuba

  • Kuwait

  • Laos

  • Libanon

  • Liechtenstein

  • Madagaskar

  • Malaysia

  • Malediven

  • Mali

  • Marokko

  • Mauritius

  • Mexiko

  • Monaco

  • Montenegro

  • Mosambik

  • Myanmar

  • Namibia

  • Neuseeland

  • Niger

  • Nigeria

  • Nordmazedonien

  • Norwegen

  • Oman

  • Pakistan

  • Palästinensische Gebiete

  • Panama

  • Peru

  • Philippinen

  • Republik Moldau

  • Ruanda

  • Russische Föderation

  • Saint Lucia

  • Sambia

  • Saudi-Arabien

  • Schweiz

  • Senegal

  • Serbien

  • Seychellen

  • Singapur

  • Sri Lanka

  • Südafrika

  • Südkorea

  • Südsudan

  • Surinam

  • Taiwan

  • Tansania

  • Thailand

  • Togo

  • Trinidad Tobago

  • Tschad

  • Tunesien

  • Türkei

  • Uganda

  • Ukraine

  • United States Virgin Islands

  • Uruguay

  • USA

  • Usbekistan

  • Venezuela

  • Vereinigte Arabische Emirate

  • Vietnam


Weiter geht es zur Checkliste .Bitte die bisherigen Informationen aus der Checkliste und den Schritt für Schritt Anleitungen immer durch die ergänzenden Informationen aus dem Update hier ergänzen!

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1 Comment


Frank Dach
Apr 22, 2021

Ich finde Du hast das gut erklärt . Gruss F. Dach

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